Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Tettau
VO-ID211868Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
1. Vorbemerkung
Das Wasserwerk Tettau befindet sich im Südwesten des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, in der Gemeinde Tettau, an der Frauendorfer Straße. Zu dem Wasserwerk gehören die Fassungen 1 und 3 mit insgesamt 36 Einzelbrunnen, die von Südwesten nach Nordosten über eine Strecke von etwa 7 km in einem Waldgebiet zwischen der Gemeinde Tettau und der Stadt Ruhland linienförmig angeordnet sind. (Die Fassung 2 wurde außer Betrieb genommen.) Weiterhin gehört zum Wasserwerk ein Horizontalfilterbrunnen, der sich in der Gemeinde Lindenau, ca. 1,7 km südwestlich des Wasserwerkes, auf einem zwischen Grenzpulsnitz und der Kreisstraße K 6607 (Ortsverbindung Tettau – Lindenau) gelegenen Feld befindet.
Alle nachfolgend genannten Hoch- und Rechtswerte sind Gauß-Krüger-Koordinaten im 4. Meridianstreifen (Bezugsellipsoid: Bessel).
2. Fassungsbereich (Zone I)
Für die Fassungen 1 und 3 verläuft die Grenze der Zone I als gedachter Kreis mit einem Radius von 10 m um den Brunnenstandort als Mittelpunkt. In der nachfolgenden Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangspunkte der vorstehenden Beschreibung der Zone I bilden.
Fassung 1
Fassung 3
Brunnen-Nr.
Hochwert
Rechtswert
Brunnen-Nr.
Hochwert
Rechtswert
1
57 00 555
46 21 149
21
57 01 615
46 25 607
2
57 00 592
46 21 287
22
57 01 717
46 25 715
3
57 00 613
46 21 437
23
57 01 818
46 25 825
4
57 00 634
46 21 589
24
57 01 922
46 25 932
5
57 00 660
46 21 738
25
57 02 028
46 26 043
6
57 00 688
46 21 904
26
57 02 128
46 26 150
7
57 00 732
46 22 131
27
57 02 233
46 26 258
8
57 00 800
46 22 306
28
57 02 335
46 26 368
9
57 00 881
46 22 484
29
57 02 438
46 26 476
10
57 00 955
46 22 615
30
57 02 542
46 26 586
11
57 01 016
46 22 747
31
57 02 639
46 26 690
12
57 01 042
46 22 896
32
57 02 714
46 26 765
13
57 01 046
46 23 045
33
57 02 782
46 26 839
14
57 01 113
46 23 127
34
57 02 851
46 26 910
15
57 01 279
46 23 144
35
57 02 919
46 26 985
16
57 01 366
46 23 225
36
57 02 988
46 27 057
17
57 01 437
46 23 360
18
57 01 447
46 23 473
19
57 01 511
46 23 522
20
57 01 577
46 23 593
Für den Horizontalfilterbrunnen verläuft die Grenze der Zone I als Kreis mit einem Radius von 35 m um den zentralen Sammelschacht des Brunnens als Mittelpunkt mit den Koordinaten h: 56 99 556 r: 46 19 758.
Folgende Flurstücke werden von der Zone I teilweise erfasst:
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Arnsdorf
1
5
Frauendorf
4
18, 70
8
661, 662, 665, 671/2, 677/2, 699, 706/1, 706/2, 707
10
12
Lindenau
4
6/2, 7/2, 24/2, 196, 197
5
35/2, 36/2, 37/2
Ruhland
9
246, 247, 248, 251, 252, 265, 270, 271
11
10/1
Tettau
3
458/1, 462, 466/1, 467, 471, 473
3. Engere Schutzzone (Zone II)
Die Zone II besteht aus drei Teilflächen.
Die Grenzen der Zone II der Fassungen 1 und 3 werden separat für jede Fassung aus einem in sich geschlossenen gedachten Linienzug gebildet, der in einem Abstand von 100 m um eine durchgehende gedachte Linie verläuft, die die Mittelpunkte aller in der Tabelle unter Nummer 2 genannten nebeneinander liegenden Brunnen einer Fassung mit Geraden verbindet.
Die Beschreibung der Grenze der Zone II für den Horizontalfilterbrunnen beginnt ca. 300 m südöstlich des Horizontalfil-terbrunnens, an einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 56 99 352 r: 46 19 967 an der Stelle, wo der Teichgraben nach Nordwesten abknickt.
Beginnend am vorgenannten gedachten Punkt verläuft die Grenze der Zone II ca. 430 m in genau westlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum Naugraben, von dort ca. 150 m in nördlicher Richtung entlang des Naugrabens bis zur Einmündung in den Teichgraben, von dort ca. 270 m in nördlicher Richtung als Verlängerung der letztgenannten Strecke entlang einer gedachten geraden Linie bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 56 99 768 r: 46 19 581 auf dem Feld, von dort ca. 410 m in genau östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über das Feld bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 56 99 768 r: 46 19 988 auf dem Feld, von dort ca. 200 m in genau südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über das Feld bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 56 99 564 r: 46 19 988 auf dem Feld, von dort ca. 210 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über das Feld bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 56 99 352 r: 46 19 967 an der Stelle, wo der Teichgraben nach Nordwesten abknickt, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenzen der Zone II für den Horizontalfilterbrunnen.
Folgende Flurstücke liegen vollständig oder teilweise in der Zone II:
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Arnsdorf
1
1, 5, 6, 7
Frauendorf
4
1, 16, 17, 18, 19, 21, 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 67, 68, 69, 70, 73
8
602, 633, 634, 655, 656, 657/2, 658, 659, 660, 661, 662, 663, 664, 665, 670/1, 670/2, 671/1, 671/2, 671/3, 672, 673, 675, 676/1, 676/2, 677/1, 678, 679/1, 679/2, 681, 696, 697, 698, 699, 700/2, 702/1, 702/2, 703, 704/1, 704/2, 705/1, 705/2, 706/1, 706/2, 707, 708, 717
10
12
Lindenau
4
6/1, 6/2, 7/1, 7/2, 8/1, 8/2, 9/1, 9/2, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 24/2, 180, 182, 183, 184, 188, 189, 190, 191, 193, 194/1, 194/2, 195/1, 195/2, 196, 197, 198, 199, 200, 201/1, 201/2, 202/1, 202/2, 202/3, 203, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 216, 217
5
35/1, 35/2, 36/1, 36/2, 37/1, 37/2, 38/1, 38/2, 39/1, 39/2, 40, 41, 42, 43
Ruhland
9
238/1, 240, 241, 242, 243, 244, 245, 246, 247, 248, 249, 250, 251, 252, 253, 254, 255, 256, 257, 258, 259, 260, 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274, 275, 276, 277, 281
11
10/1, 13
Tettau
3
458/1, 459, 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466/1, 466/2, 467, 468, 471, 472, 473, 474, 475, 476, 477, 478, 479, 565
4. Weitere Schutzzone (Zone III A)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III A erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz, im Osten der Gemeinde Tettau, an der Frauendorfer Straße, ca. 50 m nordwestlich vom Eingangstor des Wasserwerkes Tettau. Die im Folgenden genannten Gewässer, Straßen- und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III A.
Beginnend in Tettau, an der Frauendorfer Straße, ca. 50 m nordwestlich vom Eingangstor des Wasserwerkes Tettau, verläuft die Grenze der Zone III A ca. 150 m in nordwestlicher Richtung entlang der Frauendorfer Straße bis zum südlichen Ende der Grenze zwischen den Flurstücken 451/4 und 565 (Frauendorfer Straße 37, Gelände Wasserwerk) der Gemarkung Tettau, Flur 3, von dort in nördlicher Richtung entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 451/4, übergehend in 451/3 (Grundstück Ruhlander Straße 2) und 565 (Frauendorfer Straße 37, Gelände Wasserwerk) bis zur Ruhlander Straße, von dort nach rechts ca. 1 600 m in östlicher Richtung entlang der Ruhlander Straße und des anschließenden Rundwanderweges bis zur Wegkreuzung nördlich der Heidehäuser, von dort ca. 250 m in südöstlicher Richtung geradeaus entlang des Waldweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach links ca. 300 m in nördlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort ca. 400 m nach rechts in östlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort ca. 60 m in östlicher Richtung geradeaus entlang des Waldweges bis zum asphaltierten Radwanderweg (Ortsverbindung Lauchhammer-Bärhaus – Frauendorf), von dort nach links ca. 500 m in nördlicher Richtung entlang des Radweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach rechts ca. 600 m in östlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur zweiten Wegkreuzung, von dort ca. 1 430 m in östlicher Richtung auf einer gedachten geraden Linie durch den Wald bis zum Grenzstein „Gut Arnsdorf/Gemeinde Frauendorf“, der sich am rechten Rand des Verbindungsweges zwischen den Fassungstrassen 1 und 3 ca. 500 m vor Brunnen Nr. 21 der Fassungstrasse 3 befindet, vom Grenzstein „Gut Arnsdorf/Gemeinde Frauendorf“ quer über v. g. Verbindungsweg und dann nach links in nordöstlicher Richtung ca. 400 m entlang des Waldweges bis zu dem aus nördlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach links ca. 350 m in nördlicher Richtung entlang des Waldweges bis zu dem aus nordöstlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach rechts ca. 250 m in nordöstlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur Grenze der Gemarkungen Frauendorf – Ruhland (Waldweg), von dort ca. 1 230 m in nordöstlicher Richtung auf einer gedachten geraden Linie parallel zur Fassungstrasse 3 bis zum asphaltierten Radwanderweg (Ortsverbindung Lauchhammer-Bärhaus – Ruhland), von dort nach links ca. 20 m in nördlicher Richtung entlang des Radwanderweges bis zu dem aus nordöstlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach rechts ca. 500 m in nordöstlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur Bahnlinie am Kilometerstein 102/4, von dort ca. 1 150 m entlang der Bahnlinie bis zur östlichen Abfahrt der Eisenbahnbrücke welche über die Bundesautobahn A 13 führt, von dort ca. 850 m in südöstlicher Richtung entlang des angrenzenden asphaltierten Radwanderweges (Ortsverbindung Ruhland – Arnsdorf) bis zum schienengleichen Übergang der Bahnlinie, von dort nach rechts ca. 3 km in südwestlicher Richtung entlang der Bahnlinie bis zur Kreuzung mit dem Wiesengraben, von dort nach rechts ca. 600 m in nordwestlicher Richtung entlang des Wiesengrabens bis zur Bundesautobahn A 13, von dort nach links entlang einer gedachten geraden Linie rechtwinklig über die A 13 bis zu einem von Westen her ankommenden Waldweg, von dort in westlicher Richtung ca. 700 m entlang dieses Waldweges bis zur Grenze der Gemarkungen Arnsdorf – Frauendorf (Waldweg), von dort nach rechts ca. 260 m in nördlicher Richtung entlang der Grenze der Gemarkungen Arnsdorf – Frauendorf bis zu dem aus südwestlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach links in südwestlicher Richtung ca. 1 000 m entlang des Waldweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach links im stumpfen Winkel abbiegend ca. 320 m in südlicher Richtung entlang des Waldweges bis dieser in den Ortsverbindungsweg Arnsdorf – Frauendorf einmündet, von dort nach rechts ca. 840 m in südwestlicher Richtung entlang des Weges bis dieser in die Arnsdorfer Straße der Gemarkung Frauendorf übergeht, dann weiter geradeaus entlang der Arnsdorfer Straße bis zur Hauptstraße, von dort über die Hauptstraße bis zum gegenüberliegenden Abschnitt des Dorfgrabens, der sich links neben dem Denkmal für die Opfer des Weltkrieges 1914 – 1918 befindet, von dort in westlicher Richtung entlang des Dorfgrabens bis zu der Stelle, wo der Dorfgraben in den Grenzgraben Lindenau – Frauendorf einmündet, von dort ca. 390 m in nordwestlicher, dann ca. 1 000 m in westlicher Richtung entlang des Grenzgrabens Lindenau – Frauendorf bis von links aus südlicher Richtung ein Waldweg ankommt, von dort nach links ca. 290 m in südlicher Richtung entlang des Waldweges bis dieser in den Feld- und Waldweg einmündet, von dort nach rechts ca. 480 m in westlicher Richtung entlang des Weges bis zu einem Wäldchen an der südlichen Wegseite, von dort nach links ca. 180 m in südlicher, dann 180 m in westlicher Richtung entlang des Waldrandes bis zum Ruhlander Weg, von dort nach links ca. 1 km in südwestli-cher Richtung entlang des Ruhlander Weges bis zu einer von Südosten her einmündenden Straße am Ortrand von Lindenau, von dort nach links ca. 150 m in südöstlicher Richtung entlang dieser Straße bis zur Frauendorfer Straße, von dort nach rechts in westlicher Richtung entlang der Frauendorfer Straße bis zur Hauptstraße, von dort weiter in westlicher Richtung entlang der Hauptstraße bis zum Teichweg, von dort in südlicher Richtung entlang des Teichweges bis zu dem am Nordufer des Kalmusteiches verlaufenden Fußweg, von dort nach rechts in westlicher Richtung entlang dieses Fußweges bis zur Mühlgasse, von dort nach rechts in nördlicher Richtung entlang der Mühlgasse bis diese in die Hauptstraße einmündet, von dort nach links in westlicher Richtung ca. 90 m entlang der Hauptstraße bis zur Elsterwerdaer Straße, von dort nach rechts ca. 240 m in nördlicher Richtung, dann nach links in westlicher Richtung ca. 230 m entlang der Elsterwerdaer Straße bis zum Naugraben, von dort nach rechts ca. 440 m in nördlicher Richtung entlang des Naugrabens bis zu dem aus westlicher Richtung einmündenden linken Stichgraben, von dort nach links in westlicher Richtung entlang des linken Stichgrabens bis zu dessen Ende, von dort auf einer gedachten geraden Linie ca. 30 m in westlicher Richtung bis zur Grenzpulsnitz, von dort nach rechts ca. 260 m in nördlicher Richtung entlang der Grenzpulsnitz bis diese einen Feldweg kreuzt, von dort nach links in westlicher Richtung ca. 350 m entlang des Feldweges bis dieser in den alleenartigen Verbindungsweg von Lindenau nach Schraden einmündet, von dort nach rechts ca. 920 m in nordwestlicher Richtung entlang des Verbindungsweges bis zur Landesstraße L 63, von dort nach rechts in nördlicher Richtung ca. 480 m entlang der L 63 bis zu der Abfahrt zur Straße „Am roten Buschhaus“, von dort nach rechts in östlicher Richtung abbiegend bis zur Straße „Am roten Buschhaus“ und dann ca. 270 m entlang der Straße „Am roten Buschhaus“ bis zu dem aus nördlicher Richtung einmündenden Feldweg mit Alleecharakter, von dort nach links in nördlicher Richtung ca. 390 m entlang des Feldweges bis zur Kreuzung mit dem Vierengraben, von dort nach rechts ca. 390 m in östlicher Richtung entlang des Vierengrabens bis dieser den nächsten alleenartigen Feldweg kreuzt, von dort nach links in nördlicher Richtung ca. 160 m entlang des Feldweges bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 57 00 293 r: 46 19 430, von dort im rechten Winkel abbiegend auf einer gedachten geraden Linie ca. 270 m in östlicher Richtung über die Grenzpulsnitz bis zum Brandgrubenweg in Tettau, von dort entlang des Brandgrubenweges bis zum Heimgartenweg in Tettau, von dort weiter geradeaus entlang des Heimgartenweges über die Lin-denauer Straße bis zum Schaftrebenweg, von dort geradeaus entlang des Schaftrebenweges bis dieser in den Verbindungsweg zur Winzergasse einmündet, von dort nach links ca. 20 m in nördlicher Richtung entlang dieses Weges bis zum Waldrand, von dort nach rechts ca. 240 m in nordöstlicher Richtung entlang des Waldrandes bis zum angrenzenden Alterfleckweg, von dort nach links in nördlicher Richtung ca. 190 m entlang des Alterfleckweges bis zu dem aus östlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach rechts in östlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur Frauendorfer Straße, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III A.
5. Weitere Schutzzone (Zone III B)
Die Beschreibung der Grenze der Zone III B erfolgt im Uhrzeigersinn und beginnt im Landkreis Oberspreewald-Lausitz im Süden der Gemeinde Lindenau, an der Stelle, wo der am Nordufer des Kalmusteiches verlaufende Fußweg in die Mühlgasse (nahe des Mühlengeländes Buntzel) einmündet. Die im Folgenden genannten Gewässer, Straßen- und Wegstrecken sind selbst nicht Bestandteil der Zone III B.
Beginnend in Lindenau, an der Stelle, wo der am Nordufer des Kalmusteiches verlaufende Fußweg in die Mühlgasse einmündet, verläuft die Grenze der Zone III B über ca. 12 km in östlicher Richtung entlang der unter Nr. 4 beschriebenen Grenze der Zone III A bis zum Sieggraben an der Westseite von Arnsdorf, von dort nach rechts ca. 700 m in südöstlicher Richtung stromauf entlang des Sieggrabens bis zur Brücke des Radwanderweges (Ortsverbindung Arnsdorf-Kroppen), von dort nach rechts ca. 170 m in südwestlicher Richtung entlang des Radwanderweges Richtung Kroppen bis zu einem von Süden her einmündenden Waldweg, von dort nach links ca. 620 m in südlicher Richtung entlang des Waldweges bis zum Waldrand, von dort nach links ca. 150 m in östlicher Richtung entlang des Waldrandes bis zur südöstlichen Waldecke, von dort ca. 240 m in östlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über die Wiesen und die Ruhlander Schwarzwasser bis zu einem gedachten Punkt mit den Koordinaten h: 57 00 119 r: 46 29 303 an der Landesstraße L 55 (auf der anderen Straßenseite Übergang von Wald zu Wiese), von dort nach rechts in südlicher Richtung ca. 880 m entlang der L 55 bis zu dem aus westlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach rechts in westlicher Richtung ca. 350 m entlang des Waldweges bis zum Ruhlander Schwarzwasser, von dort nach links ca. 420 m in südlicher Richtung entlang des Ruhlander Schwarzwassers bis zu der Stelle, wo der Steggengraben vom Ruhlander Schwarzwasser in westlicher Richtung abzweigt, von dort nach links ca. 60 m in südwestlicher Richtung entlang des Steggengrabens bis dieser den Radwanderweg (Ortsverbindung Jannowitz – Arnsdorf) kreuzt, von dort nach rechts, ca. 140 m erst in nördlicher und dann weiter in westlicher Richtung entlang des Radwanderweges bis zu der Stelle, wo der Rad-wanderweg nach Nordwest abschwenkt und aus westlicher Richtung ein Waldweg einmündet, von dort geradeaus in westlicher Richtung ca. 220 m entlang des Waldweges bis zu dem aus südlicher Richtung einmündenden, am Waldrand verlaufenden Weg, von dort nach links ca. 180 m in südlicher Richtung entlang dieses Weges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach rechts in nordwestlicher Richtung ca. 370 m entlang des Wanderweges um den Großen Dub, dann weiter entlang des Wanderweges am Ufer des Großen Dub ca. 400 m in südwestlicher Richtung bis zu dem aus westlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach rechts ca. 50 m in westlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur Gabelung, von dort nach rechts ca. 230 m entlang des Waldweges, erst in nordwestlicher und dann in westlicher Richtung bis zum Radwanderweg (Ortsverbindung Kroppen – Arnsdorf), von dort schräg in südwestlicher Richtung über den Radwanderweg bis zur Weggabelung, dann weiter nach rechts in nördlicher Richtung ca. 150 m entlang des Waldweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach links ca. 380 m in westlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach rechts in nördlicher Richtung ca. 90 m entlang des Waldweges bis zur darauf folgenden Wegkreuzung, von dort nach links ca. 750 m in westlicher Richtung bis zu dem aus nördlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach rechts in nördlicher Richtung ca. 500 m entlang des Waldweges bis zu dem Weg zwischen Waldrand und der als Wiese genutzten Fläche, von dort nach links ca. 290 m in südwestlicher Richtung entlang des Weges bis zu dem aus südlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach links in südlicher Richtung ca. 70 m entlang des Waldweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach rechts ca. 220 m in westlicher Richtung entlang des Waldweges bis zu der darauf folgenden Wegkreuzung, von dort nach links in südlicher Richtung ca. 600 m entlang des Waldweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach rechts ca. 150 m in westlicher Richtung entlang des Waldweges bis zum Teichabschlussgraben Kroppen – Frauendorf, von dort über den Teichabschlussgraben und weiter geradeaus in westlicher Richtung ca. 450 entlang des Fußweges bis dieser in einen Waldweg einmündet, von dort nach links ca. 100 m in südlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach rechts in westlicher Richtung ca. 160 m entlang des Waldweges bis dieser in den nächsten Waldweg einmündet, von dort nach links ca. 200 m in südlicher Richtung bis zur nächsten Wegkreuzung, von dort nach rechts ca. 200 m in westlicher Richtung entlang des Waldweges bis zum Waldrand, dann im rechten Winkel abbiegend ca. 210 m in nördlicher Richtung entlang des Waldrandes bis zur Waldecke, von dort in Verlängerung der letztgenannten Strecke ca. 40 m entlang einer gedachten geraden Linie bis zur Bahnlinie, von dort nach links ca. 960 m in südwestlicher Richtung entlang der Bahnlinie bis zu der Stelle, wo der Radwanderweg Kroppen – Frauendorf die Bahnlinie kreuzt (schienengleicher Übergang), von dort nach links in nördlicher Richtung ca. 360 m entlang des Radwanderweges bis zu dem aus nordwestlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach links ca. 620 m in nordwestlicher Richtung entlang des Waldweges bis zur Bundesautobahn A 13, von dort nach links in südwestlicher Richtung (Richtung Dresden) ca. 2 430 m entlang der A 13 bis zu dem kurz vor der Anschlussstelle Ortrand aus westlicher Richtung ankommenden Weg am Waldrand, von dort nach rechts ca. 460 m in westlicher Richtung entlang dieses Weges bis zur Kreisstraße K 6607, von dort nach rechts ca. 290 m in nordwestlicher Richtung entlang der K 6607 bis zu dem aus südwestlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach links in südwestlicher Richtung ca. 180 m entlang des Waldweges bis zu dem aus nordwestlicher Richtung einmündenden Waldweg, von dort nach rechts ca. 320 m in nordwestlicher Richtung entlang des Waldweges, dann im rechten Winkel abbiegend nach links ca. 220 m in südwestlicher Richtung entlang des Waldweges bis zum Scheibeneichelgraben, von dort nach rechts in nordwestlicher Richtung ca. 750 m entlang des Scheibeneichelgrabens, dann im rechten Winkel abbiegend nach links ca. 200 m in südwestlicher Richtung bis zu der Stelle, wo der Scheibeneichelgraben unter dem Mühlengraben durchfließt, von dort nach rechts in nordwestlicher Richtung entlang des Mühlengrabens bis zur südwestlichen Ecke des Flurstückes 72/1, von dort ca. 50 m erst in östlicher, dann nach links in nördlicher Richtung entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 72/1 und 48/1 (Kalmusteich) bis zum Flurstück 73/1 (Grundstück Mühlgasse 4), von dort entlang der Grenze zwischen den Flurstücken 73/1 und 48/1 bis zur Mühlgasse, von dort ca. 50 m in nördlicher Richtung entlang der Mühlgasse bis zu dem aus östlicher Richtung einmündenden, am Nordufer des Kalmusteiches verlaufenden Fußweg, dem Ausgangspunkt der Beschreibung der Grenze der Zone III B.