Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schwimmhafenwiesen“
VO-ID211891§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen in den Gemeinden Hennigsdorf und Stolpe (Landkreis Oberhavel) werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Schwimmhafenwiesen".