Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Schönerlinder Teiche“

VO-ID211901

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck ist der Erhalt und die Entwicklung des Gebietes

als ein aus einer extensiven Teichwirtschaft durch teilweise Nutzungsauflassung entstandener Sekundärbiotop mit einer vielfältigen Artenzusammensetzung, die in ihrer Gesamtheit der eines reichstrukturierten Flachwassersees entspricht;

als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter wild wachsender Pflanzengesellschaften, insbesondere der Röhrichte, Wasserpflanzengesellschaften, Feucht- und Frischwiesen;

als überregional bedeutsames Brut-, Rast- und Nahrungsbiotop für zahlreiche gefährdete Vogelarten;

als Lebensraum bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Amphibien- und Insektenarten sowie von einheimischen Orchideen;

als wesentlicher Bestandteil des überregionalen Biotopverbundes im Bereich des Tegeler Fließtals;

wegen seiner Vielfalt, besonderen Eigenart und landschaftlichen Schönheit am Rande der Großstadt Berlin;

für die wissenschaftliche Forschung;

wegen der Wasserspeicherfähigkeit des Feuchtgebietes und der offenen Wasserflächen;

als Klimaausgleichsfläche innerhalb der Frischluftschneise für die Großstadt Berlin.

§ 2 § 4