Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bagower Bruch“

VO-ID211904

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Naturschutzgebiet befindet sich ca. 1,5 Kilometer nordwestlich der Ortschaft Bagow in der Gemarkung Päwesin. Es hat eine Größe von rund 98 Hektar. Es umfaßt folgende Flächen in der Gemarkung

Päwesin Flur 6 Flurstücke 22-31 (jeweils anteilig, zwischen Bruchsee und Weg), 33-44, 45/1, 45/2, 45/3, 46-54, 82, 83/2, 84-86 (jeweils anteilig, zwischen Bruchsee und Weg), 87-90, 92-109, 115-120 (jeweils anteilig, nur Wasserfläche), 121-123.

Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.

(2) Die Grenzen des Naturschutzgebietes sind in topographischen Karten im Maßstab 1:10.000 und in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingetragen; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Die Karten können beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam und beim Landkreis Potsdam-Mittelmark, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3