Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Streuobstwiesen Zossen“

VO-ID211923

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck des Naturschutzgebietes ist

die Erhaltung und Entwicklung eines seltenen, in seinem Bestand bedrohten Lebensraumes, insbesondere eines für Zossen und seine Umgebung einzigartigen Streuobstbestandes mit alten Hochstammobstbäumen verschiedener Arten und Sorten und eines vielfältigen Mosaiks aus Trockenrasen-, Frischwiesen- und Sukzessionsflächen;

die Erhaltung als Lebensraum wildlebender Tiere, insbesondere der für Streuobstbestände, Trockenrasen und Frischwiesen typischen Tierartengruppen wie zum Beispiel Schmetterlings- und wärmeliebende Heuschreckenarten sowie als Brut- und Nahrungsgebiet zahlreicher Vogelarten;

seine Bedeutung für die Erhaltung des regionalen Biotopverbundes zwischen gleichartigen Lebensräumen des benachbarten, ehemaligen militärischen Übungsgeländes östlich von Wünsdorf (Jägersberg-Schirknitzberg) und der Notteniederung.

§ 2 § 4