Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Werbiger Heide“

VO-ID211930

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in der Gemeinde Werbig im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Werbiger Heide".

§ 2