Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Werbiger Heide“
VO-ID211930§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in der Gemeinde Werbig im Landkreis Potsdam-Mittelmark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung "Werbiger Heide".