Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Faule Wiesen bei Bernau"

VO-ID211936

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 37 Hektar. Es liegt in den Gemeinden/Gemarkungen Zepernick Flur 3, Schönow Flur 8 und 9 und Bernau Flur 15. Eine Kartenskizze ist dieser Verordnung zur Orientierung als Anlage beigefügt.

(2) Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 10 000 und in Flurkarten mit ununterbrochener Linie eingetragen; als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Zur Orientierung ist dieser Verordnung zusätzlich eine Flurstücksliste als Anlage beigefügt. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Flurkarten.

(3) Die Verordnung mit Karten kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg, oberste Naturschutzbehörde, in Potsdam, sowie beim Landkreis Barnim, untere Naturschutzbehörde, von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.

§ 1 § 3