Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Faule Wiesen bei Bernau"

VO-ID211936

§ 3 Schutzzweck

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung eines kleinteiligen, extensiv bewirtschafteten Feuchtwiesenkomplexes mit Kleingewässern sowie einer angrenzenden Sandtrockenrasen- und Trockeneichenwaldgesellschaft mit einer standorttypischen Biotopausprägung und Artenzusammensetzung, insbesondere

die Erhaltung und Entwicklung als Standort seltener, in ihrem Bestand bedrohter Pflanzengesellschaften, wie Gesellschaften der reichen Feucht- und Frischwiesen, der Großseggenriede und Sandtrockenrasen sowie Weiden-Faulbaumgesellschaften und als Lebensraum bestandsbedrohter Tier- und Pflanzenarten, vor allem verschiedener Amphibien- und Vogel- sowie Orchideenarten;

die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Landschaftsbestandteiles im Siedlungsraum des Berliner Randgebietes als Bestandteil des länderübergreifenden Biotopverbundsystems Pankegrünzug;

die Erhaltung der Vielfalt, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit eines Wiesenkomplexes am Rand des Siedlungsraumes Berlin-Buch;

die Erhaltung und Entwicklung der an das störungsempfindliche Feuchtgebiet angrenzenden Grünlandflächen als Schutz- und Pufferzone;

die Verbesserung der natürlichen Wasserspeicherfähigkeit des Feuchtgebietes.

§ 2 § 4