Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Faule Wiesen bei Bernau"
VO-ID211936§ 6 Pflege und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgaben festgelegt:
Der Wasserhaushalt soll mittelfristig auf der Grundlage entsprechender wasserwirtschaftlicher Gutachten qualitativ und quantitativ gesichert und verbessert werden, um das Feuchtgebiet mit seinen Gewässern als Lebensraum gefährdeter Arten zu erhalten und zu entwickeln.
Die Forstflächen sollen mittel- bis langfristig, möglichst durch Naturverjüngung in naturnahe, strukturierte, an der potenziell natürlichen Vegetation orientierte Waldbestände überführt werden.