Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westmarkscheide-Mariensumpf“
VO-ID211943§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Meuro und Freienhufen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Westmarkscheide-Mariensumpf“.