Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Westmarkscheide-Mariensumpf“

VO-ID211943

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Gemeinden Meuro und Freienhufen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Westmarkscheide-Mariensumpf“.

§ 2