Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Zschornoer Wald“
VO-ID211961§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
Das Mosaik von Zwergstrauchheiden unterschiedlicher Sukzessionsstadien soll durch eine geeignete Nutzung und Pflege erhalten werden.
Es soll ein Netz reich gegliederter Waldränder entwickelt werden.
Die Moorbereiche und Nassflächen sollen wiedervernässt werden.
Wiesen sollen offen gehalten werden.
Noch vorhandene Fremdbaumarten sollen im Rahmen der ordnungsgemäßen Nutzung sukzessiv aus dem Gebiet entfernt werden.
Der Altholzanteil soll langfristig erhöht und ein Anteil an stehendem und liegendem Totholz von mindestens 10 vom Hundert des Bestandsvorrates erzielt werden.
Die Wildbestandsregulation soll sich an den natürlichen naturräumlichen Verhältnissen orientieren, das heißt, die natürliche Verjüngung der vorkommenden Baumarten ermöglichen. Die fachliche Ermittlung von naturraumangepassten Wildpopulationen soll sich im Wesentlichen nach den Ergebnissen von Kontrollzaunverfahren (Vegetation als Weiser für die Wildbestandsregulation) richten.