Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stärtchen und Freibusch“

VO-ID211962

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis

Teltow-Fläming wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das

Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Stärtchen und

Freibusch“.

§ 2