Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lienewitz-Caputher Seen- und Feuchtgebietskette“

VO-ID211963

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

die forstliche Bewirtschaftung und Nutzung im Bereich der naturnahen Waldbestände soll extensiv erfolgen;

die vorhandenen Kiefernforste sollen mittelfristig in naturnahe, standortgerechte Laub- und Mischwaldgesellschaften überführt werden;

die Moore sollen durch periodische Pflegemaßnahmen erhalten werden;

das Wander-, Rad- und Reitwegenetz soll so geschaffen und verändert werden, dass störungsempfindliche Tierarten nicht beunruhigt werden;

es sollen Maßnahmen zur Verbesserung des gebietsbezogenen Landschaftswasserhaushaltes entwickelt und umgesetzt werden.

§ 5 § 7