Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Lienewitz-Caputher Seen- und Feuchtgebietskette“
VO-ID211963§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
die forstliche Bewirtschaftung und Nutzung im Bereich der naturnahen Waldbestände soll extensiv erfolgen;
die vorhandenen Kiefernforste sollen mittelfristig in naturnahe, standortgerechte Laub- und Mischwaldgesellschaften überführt werden;
die Moore sollen durch periodische Pflegemaßnahmen erhalten werden;
das Wander-, Rad- und Reitwegenetz soll so geschaffen und verändert werden, dass störungsempfindliche Tierarten nicht beunruhigt werden;
es sollen Maßnahmen zur Verbesserung des gebietsbezogenen Landschaftswasserhaushaltes entwickelt und umgesetzt werden.