Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stockshof-Behlower Wiesen“

VO-ID211997

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

auf Grünland der Zone 1 soll die Nutzung nicht vor dem 16. Juli eines jeden Jahres erfolgen;

die für ein Niederungsgebiet auf Niedermoor typischen Abflussverhältnisse im Grund- und Oberflächenwasser sollen so wiederhergestellt werden, dass dem Schutzzweck entsprechende Wasserstände erreicht werden;

im Lieberoser Mühlenfließ soll die Entstehung naturnaher Gewässerstrukturen sowie ein sich entwickelnder Erlenaufwuchs zugelassen und gefördert werden;

die Kiefernforste sollen zu naturnahen Laub-Nadel-Mischwäldern entwickelt werden;

der Naturverjüngung soll bei geeigneten Ausgangsbeständen der Vorrang eingeräumt werden.

§ 5 § 7