Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Königsfließ“

VO-ID212000

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin und Prignitz wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Königsfließ“.

§ 2