Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Storkower Kanal“
VO-ID212001§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche in den Landkreisen Oder-Spree und Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Storkower Kanal“.