Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Radeberge“

VO-ID212002

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Dahme-Spreewald wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Radeberge“.

§ 2