Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Biotopverbund Welsengraben“
VO-ID212006§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Oberhavel wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Biotopverbund Welsengraben“.