Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Randowhänge bei Schmölln“

VO-ID212023

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Uckermark wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die Bezeichnung „Randowhänge bei Schmölln“.

§ 2