Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Randowhänge bei Schmölln“

VO-ID212023

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

das Grünland soll möglichst mit Schafen und Ziegen beweidet oder gemäht werden;

für Nachsaaten soll Saatgut einheimischer, standorttypischer Arten verwendet werden;

es sollen strukturreiche Waldmäntel und -säume erhalten und entwickelt werden;

gebietsfremde Gehölzarten, wie Robinie und Grau-Erle, sollen zurückgedrängt werden.

§ 5 § 7