Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Randowhänge bei Schmölln“
VO-ID212023§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
das Grünland soll möglichst mit Schafen und Ziegen beweidet oder gemäht werden;
für Nachsaaten soll Saatgut einheimischer, standorttypischer Arten verwendet werden;
es sollen strukturreiche Waldmäntel und -säume erhalten und entwickelt werden;
gebietsfremde Gehölzarten, wie Robinie und Grau-Erle, sollen zurückgedrängt werden.