Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebietes gemäß § 9a Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes im Amt Seelow Land für den Neubau der B 167 als Ortsumgehung Dolgelin/Libbenichen
VO-ID212058§ 1
(1) Zur Sicherung der Planung für den Neubau der
Bundesstraße 167 als Ortsumgehung Dolgelin/Libbenichen, die als
Teilabschnitt der Oder-Lausitz-Straße Bestandteil des
Süd-Ost-Brandenburg Programmes ist, wird ein Planungsgebiet festgelegt.
(2) Die Realisierung soll im Zeitraum 2005 bis 2007 erfolgen.
(3) Im Ergebnis der Untersuchungen wurde als optimale
Trassenführung eine Linie bestätigt, die sich südlich der
Ortslage Libbenichen weitestgehend an die vorhandene B 167 anlehnt. Damit wird
eine optimale Bündelung mit der vorhandenen Verkehrstrasse und eine
Verringerung der Flächenzerschneidung erreicht.
(4) Das Planungsgebiet wird für die Gemarkungen Carzig,
Libbenichen, Dolgelin, Friedersdorf und Alt Mahlisch festgelegt. Es beinhaltet
folgende Flurstücke: siehe Anlagen.