Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebietes gemäß § 9a Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes im Amt Seelow Land für den Neubau der B 167 als Ortsumgehung Dolgelin/Libbenichen

VO-ID212058

§ 1

(1) Zur Sicherung der Planung für den Neubau der

Bundesstraße 167 als Ortsumgehung Dolgelin/Libbenichen, die als

Teilabschnitt der Oder-Lausitz-Straße Bestandteil des

Süd-Ost-Brandenburg Programmes ist, wird ein Planungsgebiet festgelegt.

(2) Die Realisierung soll im Zeitraum 2005 bis 2007 erfolgen.

(3) Im Ergebnis der Untersuchungen wurde als optimale

Trassenführung eine Linie bestätigt, die sich südlich der

Ortslage Libbenichen weitestgehend an die vorhandene B 167 anlehnt. Damit wird

eine optimale Bündelung mit der vorhandenen Verkehrstrasse und eine

Verringerung der Flächenzerschneidung erreicht.

(4) Das Planungsgebiet wird für die Gemarkungen Carzig,

Libbenichen, Dolgelin, Friedersdorf und Alt Mahlisch festgelegt. Es beinhaltet

folgende Flurstücke: siehe Anlagen.

§ 2