Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebietes gemäß § 9a Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes im Amt Seelow Land für den Neubau der B 167 als Ortsumgehung Dolgelin/Libbenichen

VO-ID212058

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in

Kraft. Sie tritt mit Beginn der Auslegung der Pläne im

Planfeststellungsverfahren nach § 17 des Bundesfernstraßengesetzes

außer Kraft, spätestens jedoch am 30. April 2006.

Potsdam, den 2. April 2002

Anm.: Anlagen wurden nicht aufgenommen.

§ 2