Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebietes gemäß § 9a Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Stadt Forst für den Neubau der B 112 als Ortsumgehung Forst

VO-ID212059

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt

mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren nach

§ 17 des Bundesfernstraßengesetzes außer Kraft,

spätestens jedoch zwei Jahre nach dem Verkündungstag.

Potsdam, den 16. Februar 2004

Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und

Verkehr

Frank Szymanski

§ 2