Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Festlegung eines Planungsgebietes gemäß § 9a Abs. 3 des Bundesfernstraßengesetzes in der Stadt Forst für den Neubau der B 112 als Ortsumgehung Forst
VO-ID212059§ 3
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt
mit Beginn der Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren nach
§ 17 des Bundesfernstraßengesetzes außer Kraft,
spätestens jedoch zwei Jahre nach dem Verkündungstag.
Potsdam, den 16. Februar 2004
Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und
Verkehr
Frank Szymanski