Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum -

VO-ID212085

§ 1

Der Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum

Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen

für den äußeren Entwicklungsraum –, der als Anlage zu

dieser Verordnung veröffentlicht wird, ist Bestandteil dieser Verordnung.

Er besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen [Festlegungskarte

„Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP

GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen für den

äußeren Entwicklungsraum –“ im Maßstab 1 : 300 000].

§ 2