Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum -
VO-ID212085§ 1
Der Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum
Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen
für den äußeren Entwicklungsraum –, der als Anlage zu
dieser Verordnung veröffentlicht wird, ist Bestandteil dieser Verordnung.
Er besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen [Festlegungskarte
„Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP
GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen für den
äußeren Entwicklungsraum –“ im Maßstab 1 : 300 000].