Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum -
VO-ID212085§ 2
Der Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum
Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen
für den äußeren Entwicklungsraum – wird im Land
Brandenburg bei der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin
und Brandenburg sowie bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, amtsfreien
Gemeinden und Ämtern, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, zur
Einsicht für jedermann niedergelegt.