Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum -

VO-ID212085

§ 2

Der Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum

Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen

für den äußeren Entwicklungsraum – wird im Land

Brandenburg bei der gemeinsamen Landesplanungsabteilung der Länder Berlin

und Brandenburg sowie bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, amtsfreien

Gemeinden und Ämtern, auf deren Bereich sich die Planung erstreckt, zur

Einsicht für jedermann niedergelegt.

§ 1 § 3