Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über den Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin-Brandenburg (LEP GR) – ergänzende raumordnerische Festlegungen für den äußeren Entwicklungsraum -
VO-ID212085§ 3
Diese Verordnung tritt am 18. August 2004 in Kraft.
Potsdam, den 20. Juli 2004
Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck
Der Minister für Landwirtschaft,
Umweltschutz und Raumordnung
In Vertretung
Frank Szymanski
Hinweis:
Eine Verletzung der für Raumordnungspläne geltenden
Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht schriftlich innerhalb eines Jahres
nach der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht worden ist, ist
unbeachtlich (Artikel 9 Abs. 1 des Landesplanungsvertrages).