Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Durchführung des Wohngeldgesetzes und des Wohngeldsondergesetzes im Land Brandenburg
VO-ID212093§ 2
Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr
erläßt die erforderlichen Verwaltungsvorschriften; er übt die
Fachaufsicht aus.