Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stadthavel“
VO-ID212143§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:
durch eine gezielte Grünlandauflassung soll die Entwicklung von Weichholzauenwald unterstützt werden (zum Beispiel in der Flur 94);
die Orchideenstandorte im Gebiet sollen gepflegt werden;
die nicht der potenziell natürlichen Vegetation entsprechenden Baumarten (Eschenahorn, Kanadische Pappel) sollen langfristig entnommen werden.