Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Stadthavel“

VO-ID212143

§ 6 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

Folgende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden als Zielvorgabe benannt:

durch eine gezielte Grünlandauflassung soll die Entwicklung von Weichholzauenwald unterstützt werden (zum Beispiel in der Flur 94);

die Orchideenstandorte im Gebiet sollen gepflegt werden;

die nicht der potenziell natürlichen Vegetation entsprechenden Baumarten (Eschenahorn, Kanadische Pappel) sollen langfristig entnommen werden.

§ 5 § 7