Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Eberswalder Schwärzetal” als geschütztes Waldgebiet für Erholung

VO-ID212156

§ 1 Erklärung zum Erholungswald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen von

überörtlicher Bedeutung in den Gemeinden Eberswalde und Spechthausen

im Landkreis Barnim werden zum Erholungswald erklärt. Der Erholungswald

trägt die Bezeichnung "Eberswalder Schwärzetal" und ist in

das Waldverzeichnis aufzunehmen.

§ 2