Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Eberswalder Schwärzetal” als geschütztes Waldgebiet für Erholung
VO-ID212156§ 1 Erklärung zum Erholungswald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen von
überörtlicher Bedeutung in den Gemeinden Eberswalde und Spechthausen
im Landkreis Barnim werden zum Erholungswald erklärt. Der Erholungswald
trägt die Bezeichnung "Eberswalder Schwärzetal" und ist in
das Waldverzeichnis aufzunehmen.