Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Eberswalder Schwärzetal” als geschütztes Waldgebiet für Erholung
VO-ID212156§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe
von 144,90 ha.
Es umfaßt:
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Eberswalde,
2,
450/2 teilweise, 451 teilweise, 452/4,490,491,492,493,494,495,
12,
137/4 teilweise,138,139,142,143,144/1,144/4,157,158,162,165 teilweise
Spechthausen
2,
44,45,46 *,47 teilweise,53,54,55,56,58,59,63/4 teilweise,64,65,93 *
5,
1
___________________________
* (nur die Waldflächen östlich des Weges Spechthausen - Tierpark)
(2) Die räumliche Begrenzung des geschützten
Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil dieser
Rechtsverordnung ist.
(3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten - oberste Forstbehörde - in Potsdam sowie beim
Amt für Forstwirtschaft Eberswalde - untere Forstbehörde - in
Eberswalde von jedermann während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen
werden.