Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Dubrow” als Schutzwald
VO-ID212158§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe
von 18,07 ha. Es umfaßt:
Gemarkung Gräbendorf, Flur 7, Flurstück 4/2
teilweise.
(2) Die räumliche Begrenzung des geschützten
Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der
Rechtsverordnung ist.
(3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim
Amt für Forstwirtschaft Königs Wusterhausen in Waldstadt - untere
Forstbehörde - von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen
werden.