Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Dubrow” als Schutzwald
VO-ID212158§ 3 Zweck des Schutzwaldes
(1) Die Erklärung zum Schutzwald dient der Erhaltung, der
Pflege und der Gestaltung des Waldes zum Zwecke der Erforschung der naturnahen
Entwicklung des Waldreitgras-Kiefern-Traubeneichenwaldes (Calamagrostido
Quercetum).
(2) Die Unterschutzstellung des Schutzwaldes "Naturwald
Dubrow" dient insbesondere:
der Erforschung sich selbst entwickelnder Waldlebensgemeinschaften, ihrer
Böden, Vegetation, Fauna, Waldstruktur und Dynamik;
als lokale und regionale Weiserfläche zur Ableitung und
exemplarischen Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis
und forstliche Lehre;
als Weiserfläche für Naturnähe und als
Dauerbeobachtungsfläche für immissions- und klimabedingte
Auswirkungen auf den Naturhaushalt;
der Erhaltung und Regeneration genetischer Ressourcen;
der Erhaltung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt und
der Sicherung der sich natürlich entwickelnden Lebensgemeinschaften
und Artenvielfalt.