Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Dubrow” als Schutzwald

VO-ID212158

§ 3 Zweck des Schutzwaldes

(1) Die Erklärung zum Schutzwald dient der Erhaltung, der

Pflege und der Gestaltung des Waldes zum Zwecke der Erforschung der naturnahen

Entwicklung des Waldreitgras-Kiefern-Traubeneichenwaldes (Calamagrostido

Quercetum).

(2) Die Unterschutzstellung des Schutzwaldes "Naturwald

Dubrow" dient insbesondere:

der Erforschung sich selbst entwickelnder Waldlebensgemeinschaften, ihrer

Böden, Vegetation, Fauna, Waldstruktur und Dynamik;

als lokale und regionale Weiserfläche zur Ableitung und

exemplarischen Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis

und forstliche Lehre;

als Weiserfläche für Naturnähe und als

Dauerbeobachtungsfläche für immissions- und klimabedingte

Auswirkungen auf den Naturhaushalt;

der Erhaltung und Regeneration genetischer Ressourcen;

der Erhaltung der floristischen und faunistischen Artenvielfalt und

der Sicherung der sich natürlich entwickelnden Lebensgemeinschaften

und Artenvielfalt.

§ 2 § 4