Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Linther Busch” als Schutzwald

VO-ID212159

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit

besonderer Schutzfunktion zur Erhaltung bedeutsamer Bestände und

Lebensräume, historischer Waldbewirtschaftungsformen und

schutzwürdiger Biotope, in der Gemeinde Brück im Landkreis

Potsdam-Mittelmark gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald

trägt die Bezeichnung "Linther Busch" und ist in das

Waldverzeichnis aufzunehmen.

§ 2