Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Linther Busch” als Schutzwald
VO-ID212159§ 1 Erklärung zum Schutzwald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit
besonderer Schutzfunktion zur Erhaltung bedeutsamer Bestände und
Lebensräume, historischer Waldbewirtschaftungsformen und
schutzwürdiger Biotope, in der Gemeinde Brück im Landkreis
Potsdam-Mittelmark gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald
trägt die Bezeichnung "Linther Busch" und ist in das
Waldverzeichnis aufzunehmen.