Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Linther Busch” als Schutzwald

VO-ID212159

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe

von 201,937 ha. Es umfaßt in der Gemarkung Brück, Flur 15 folgende

Flurstücke: 92/2, 93/2, 94, 95/4, 96/2, 97/2, 98/2, 100, 101, 102, 105/3,

106/4, 106/5, 107, 108, 110/3, 111/1, 111/3, 112/2, 116.

(2) Die räumliche Begrenzung des geschützten

Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der

Rechtsverordnung ist.

(3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim

zuständigen Amt für Forstwirtschaft Belzig - untere Forstbehörde

- in Belzig von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden.

§ 1 § 3