Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Schützenhaus” als Schutzwald

VO-ID212161

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die im § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald, in der Gemeinde Alt-Zauche im Landkreis Dahme-Spreewald gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung "Schützenhaus" und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.

§ 2