Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Kienhorst” als Schutzwald
VO-ID212162§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe
von 33,76 ha. Es umfaßt:
Gemarkung
Flur
Flurstücke
Schorfheide
2
5 teilweise, 8 teilweise
(2) Die räumliche Begrenzung des geschützten
Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der
Rechtsverordnung ist.
(3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim
zuständigen Amt für Forstwirtschaft Groß Schönebeck in
Groß Schönebeck - untere Forstbehörde - von jedermann
während der Dienstzeiten eingesehen werden.