Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Naturwald Kienhorst” als Schutzwald

VO-ID212162

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe

von 33,76 ha. Es umfaßt:

Gemarkung

Flur

Flurstücke

Schorfheide

2

5 teilweise, 8 teilweise

(2) Die räumliche Begrenzung des geschützten

Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der

Rechtsverordnung ist.

(3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim

zuständigen Amt für Forstwirtschaft Groß Schönebeck in

Groß Schönebeck - untere Forstbehörde - von jedermann

während der Dienstzeiten eingesehen werden.

§ 1 § 3