Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Kuckuckseichwald” als Schutzwald

VO-ID212163

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald, in den Gemeinden Neusorgefeld und Schwarzenburg im Landkreis Dahme-Spree gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung "Kuckuckseichwald" und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.

§ 2