Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Schutzwald am Fürstenwalder Hauptgraben” als Schutzwald

VO-ID212164

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit besonderer Funktion für den Biotop- und Artenschutz, in der Gemarkung Fürstenwalde im Landkreis Oder-Spree gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung "Schutzwald am Fürstenwalder Hauptgraben" und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.

§ 2