Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Schutzwald am Fürstenwalder Hauptgraben” als Schutzwald
VO-ID212164§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe von 22,43 ha. Es umfasst:
Gemarkung Flur Flurstücke
Fürstenwalde
45
145/2 teilweise, 61/3 teilweise, 83 teilweise
(2) Die räumliche Begrenzung des geschützten Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil der Rechtsverordnung ist.
(3) Die Karte kann beim Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung in Potsdam - oberste Forstbehörde - sowie beim zuständigen Amt für Forstwirtschaft Hangelsberg, in Hangelsberg - untere Forstbehörde - von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden.