Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Am Kolbitzgestell” als Schutzwald

VO-ID212165

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald, in der Gemeinde Flecken Zechlin im Landkreis Ostprignitz-Ruppin gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Am Kolbitzgestell“ und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.

§ 2