Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Am Kolbitzgestell” als Schutzwald
VO-ID212165§ 2 Schutzgegenstand
(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe von 306,84 Hektar und befindet sich in der
Gemarkung Flur Flurstück
Flecken Zechlin
12
5, 6, 7, 14 und 15 jeweils teilweise
13
14, 16, 17, 19, 20 und 21 jeweils teilweise.
Die Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion werden als Naturwald „Buchheide Zechlin“ bezeichnet und bestehen aus zwei räumlich getrennt liegenden naturnahen Buchenwaldflächen mit einer Größe von 22,22 Hektar. Sie befinden sich in der
Gemarkung Flur Flurstück
Flecken Zechlin
12
14 teilweise
13
21 teilweise.
(2) Die Grenze des geschützten Waldgebietes ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 30 000 dargestellt. Die Karte ist Bestandteil der Rechtsverordnung.