Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Am Kolbitzgestell” als Schutzwald

VO-ID212165

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe von 306,84 Hektar und befindet sich in der

Gemarkung Flur Flurstück

Flecken Zechlin

12

5, 6, 7, 14 und 15 jeweils teilweise

13

14, 16, 17, 19, 20 und 21 jeweils teilweise.

Die Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion werden als Naturwald „Buchheide Zechlin“ bezeichnet und bestehen aus zwei räumlich getrennt liegenden naturnahen Buchenwaldflächen mit einer Größe von 22,22 Hektar. Sie befinden sich in der

Gemarkung Flur Flurstück

Flecken Zechlin

12

14 teilweise

13

21 teilweise.

(2) Die Grenze des geschützten Waldgebietes ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 30 000 dargestellt. Die Karte ist Bestandteil der Rechtsverordnung.

§ 1 § 3