Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Menzer Heide” als Schutzwald

VO-ID212167

§ 1 Erklärung zum Schutzwald

Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen mit teilweise besonderer Schutzfunktion als Naturwald, in der Gemarkung Menz im Landkreis Oberhavel gelegen, werden zum Schutzwald erklärt. Der Schutzwald trägt die Bezeichnung „Menzer Heide“ und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.

§ 2