Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Menzer Heide” als Schutzwald

VO-ID212167

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Das geschützte Waldgebiet hat eine Größe von 91,65 Hektar und befindet sich in der

Gemarkung Flur Flurstück

Neuglobsow 01

8

45, 46, 61, 62 jeweils teilweise, 63 und 64.

(2) Die Waldfläche mit teilweise besonderer Schutzfunktion wird als Naturwald „Möncheichen“ bezeichnet und besteht aus einem naturnahen Buchen-Traubeneichenwald mit einer Größe von 66,57 Hektar. Sie befindet sich in der

Gemarkung Flur Flurstück

Neuglobsow 01

8

62 teilweise, 63 und 64.

(3) Die Grenze des geschützten Waldgebietes ist in einer topografischen Karte im Maßstab 1 : 25 000 dargestellt. Die Karte ist Bestandteil der Rechtsverordnung.

§ 1 § 3