Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Milmersdorfer Wald” als geschütztes Waldgebiet für Erholung
VO-ID212169§ 1 Erklärung zum Erholungswald
Die in § 2 näher bezeichneten Waldflächen von besonderer Bedeutung, in der Gemeinde Milmersdorf im Landkreis Uckermark gelegen, werden zum Erholungswald erklärt. Der Erholungswald trägt die Bezeichnung "Milmersdorfer Wald" und ist in das Waldverzeichnis aufzunehmen.