Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Ausweisung des Waldgebietes ”Milmersdorfer Wald” als geschütztes Waldgebiet für Erholung

VO-ID212169

§ 2 Schutzgegenstand

(1) Der Erholungswald hat eine Größe von 51,3 ha. Er umfaßt:

Gemarkung Flur Flurstück

Milmersdorf

2

90 teilweise , 92, 96/1, 122/8, 123/6, 124, 125 teilweise, 126/2

(2) Die räumliche Begrenzung des geschützten Waldgebietes ergibt sich aus der beigefügten Karte, die Bestandteil dieser Rechtsverordnung ist.

(3) Die Karte kann beim Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - oberste Forstbehörde - in Potsdam sowie beim zuständigen Amt für Forstwirtschaft in Templin - untere Forstbehörde - von jedermann während der Dienstzeiten eingesehen werden.

§ 1 § 3