Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über die Mustersatzung für Fischereigenossenschaften
VO-ID212180§ 1
Die in der Anlage enthaltene Mustersatzung gilt für diejenigen Fischereigenossenschaften, die innerhalb einer von der Fischereibehörde gesetzten Frist keine genehmigungsfähige Satzung beschlossen haben.