Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet "Gülitzer Kohlegruben"

VO-ID212194

§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet

Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz

wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die

Bezeichnung „Gülitzer Kohlegruben“.

§ 2