Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet "Gülitzer Kohlegruben"
VO-ID212194§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Prignitz
wird als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die
Bezeichnung „Gülitzer Kohlegruben“.