Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes Görlsdorf
VO-ID212220Anlage 1
Abgrenzung der Schutzzonen
Vorbemerkung
Das Wasserwerk Görlsdorf liegt im Landkreis Uckermark, an der Südostseite der Ortslage Görlsdorf. Die fünf Brunnen des Wasserwerkes sind, vom Wasserwerk ausgehend, in südöstlicher Richtung über eine Strecke von 400 m linienförmig angeordnet.
Die im Folgenden genannten linienförmigen Geländemerkmale wie Straßen, Wege, Bahnlinien und Fließgewässer sind in dem Bereich, in dem sie eine Schutzzone begrenzen, selbst nicht Bestandteil dieser Schutzzone.
Hinweis: Alle in der Anlage 1 genannten Nord- und Ostwerte sind UTM-Koordinaten im System ETRS 89.
Fassungsbereich (Zone I)
Die Grenzen der Zonen I verlaufen als Kreise mit einem Radius von 10 m um die Brunnenstandorte als Mittelpunkte. In der Tabelle werden die Brunnen aufgeführt, die die Ausgangs-punkte der vorstehenden Beschreibung der Zonen I bilden.
Brunnennummer
Ost-Wert (m)
Nord-Wert (m)
1
34 30 050
58 78 200
2
34 29 987
58 78 247
3
34 29 865
58 78 320
4
34 29 792
58 78 357
5
34 29 703
58 78 402
Von den Zonen I werden die Flurstücke 19/4, 37/2, 211, 212, 216 und 218 der Flur 1 der Gemarkung Görlsdorf teilweise erfasst.
Engere Schutzzone (Zone II)
Die inneren Grenzen der Zone II verlaufen entlang der Grenzen der Zonen I.
Die äußere Grenze der Zone II wird aus einem in sich geschlossenen gedachten Linienzug gebildet, der in einem Abstand von 100 m um eine durchgehende gedachte Linie verläuft, die die Mittelpunkte aller in der Tabelle unter Nummer 2 genannten nebeneinander liegenden Brunnen mit Geraden verbindet.
Folgende Flurstücke liegen vollständig oder teilweise (tw.) in der Zone II:
Gemarkung Görlsdorf, Flur 1
Flurstücke:
17 (tw.), 18/6, 18/7, 18/8, 18/9 (tw.), 19/1 (tw.), 19/2, 19/3, 19/4, 20/1 (tw.), 20/6 (tw.), 37/2 (tw.), 171/4 (tw.), 174 (tw.), 175 (tw.), 176 (tw.), 178 (tw.), 189 (tw.), 190 (tw.), 208/2 (tw.), 211 (tw.), 212 (tw.), 216 (tw.), 217, 218, 219 (tw.), 220 (tw.), 221 (tw.), 234 (tw.), 381, 382, 383 (tw.), 384 (tw.)
Weitere Schutzzone (Zone III)
Die Zone III befindet sich vollständig in der Gemarkung Görlsdorf.
Die innere Grenze der Zone III verläuft entlang der äußeren Grenze der Zone II.
Die Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III beginnt an der Birnenallee in Görlsdorf, am südöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 24 (Kirche) der Flur 1.
Beginnend am südöstlichen Eckpunkt des Flurstückes 24 verläuft die äußere Grenze der Zone III ca. 75 m in südsüdöstlicher Richtung entlang der Birnenallee bis zur Welse, von dort ca. 300 m stromab entlang der Welse bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 29 860 N: 58 78 800 an einer Baumreihe, die dort beginnend in südöstlicher Richtung über die Wie-sen verläuft, von dort ca. 285 m entlang der Baumreihe bis zu dem auf das Gestüt im Norden zulaufenden Weg, von dort ca. 35 m in nordöstlicher Richtung entlang dieses Weges bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 30 135 N: 58 78 677 am Beginn einer Baumreihe, die dort beginnend in südöstlicher Richtung über die Wiesen verläuft, von dort ca. 285 m entlang dieser Baumreihe bis zum nördlichen Eckpunkt des Flurstückes 182 der Flur 1 an dem von Südwesten nach Nordosten verlaufenden Feldweg, von dort ca. 730 m in südlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie quer über die Felder bis zur Kreuzung des Dievenitzgrabens mit der Straße Görlsdorf – Kerkow (L 239), von dort ca. 445 m in südwestlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie quer über das Feld bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 30 153 N: 57 77 385 an der Bahnlinie Prenzlau – Angermünde (an der Stelle verringert sich die Anzahl der Gleise von 3 auf 2), von dort ca. 360 m in südöstlicher Richtung entlang der Bahnlinie bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 30 390 N: 58 77 115, an dem der südwestlich der Bahnlinie verlaufende Graben nach Süden abknickt, von dort ca. 610 m in südwestlicher Richtung entlang des zwischen den Fischteichen an der Südostseite des Naturschutzgebietes „Blumberger Mü hle“ verlaufenden Weges bis zur Weggabelung, von dort ca. 245 m entlang des nach Süden abbiegenden Weges bis zur Einmündung des auf die Blumberger Mühle zuführenden Weges, von dort ca. 700 m in west-licher und nordwestlicher Richtung entlang dieses Weges bis zur Welse (Fischersiedlung), von dort ca. 440 m in westlicher Richtung weiter entlang dieses Weges bis zum westlichsten Eckpunkt der Flur 2 (hier gabelt sich der Waldweg), von dort ca. 710 m in westlicher Richtung entlang des an der südlichen Grenze der Flur 3 verlaufenden Waldweges bis zur westlichen Grenze des Flurstückes 166 der Flur 3, an der dieser Waldweg nach Nordwesten abbiegt, von dort ca. 1 020 m in nordnordwestlicher Richtung entlang dieses Waldweges bis zum westlichsten Eckpunkt des Flurstückes 217 der Flur 3 an der Kreuzung mit einem von Südwesten nach Nordosten verlaufenden Waldweg, von dort ca. 750 m in nordöstlicher und ca. 180 m in nordnordöstlicher Richtung entlang dieses Waldweges bis zur Straße nach Görlsdorf (L 239), von dort ca. 775 m in östlicher Richtung entlang dieser Straße bis zur Angermünder Straße in Görlsdorf, von dort ca. 45 m in südöstlicher Richtung entlang der Angermünder Straße bis zu einem Punkt mit den Koordinaten O: 34 29 127 N: 58 78 680 an der Südwestseite der Angermünder Straße, von dort ca. 15 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie über die Angermünder Straße bis zum nordwestlichen Eckpunkt des Flurstückes 30 der Flur 1, von dort ca. 210 m in östlicher Richtung entlang der südlichen Grenze des Flurstückes 29/2 der Flur 1 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 73 m in nordöstlicher, dann ca. 21 m in nordnordwestlicher Richtung entlang der südlichen und östlichen Grenzen des Flurstückes 27/2 der Flur 1 bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstückes 26/2 der Flur 1, von dort ca. 80 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der südsüdöstlichen Grenze des Flurstückes 26/2 bis zu dessen südöstlichem Eckpunkt, von dort ca. 48 m in nordöstlicher Richtung entlang einer gedachten geraden Linie bis zum südwestlichen Eckpunkt des Flurstückes 25 der Flur 1, von dort ca. 52 m in ostnordöstlicher Richtung entlang der südlichen Grenzen der Flurstücke 25 und 24 (Kirche) der Flur 1 bis zur Birnenallee, dem Ausgangspunkt d er Beschreibung der äußeren Grenze der Zone III.