Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Ordnungsbehördliche Verordnung zur Unterschutzstellung des Denkmalbereichs „Jägervorstadt“ in Potsdam
VO-ID212254§ 2 Sachlicher Geltungsbereich
(1) Im sachlichen Geltungsbereich dieser Verordnung sind aus den in der
Anlage 2 aufgeführten Gründen geschützt:
der historische Siedlungsgrundriss (Einzel- sowie straßenbegleitende
Bebauung einschließlich der vorhandenen Hinterhäuser, Remisen,
Pavillons, Pergolen, rückwärtigen und seitlichen Freiräume sowie
insbesondere die Vorgartenbereiche mit ihren Einfriedungen, Einfriedungsresten,
Einfriedungstoren, Zufahrten, Zuwegungen mit den historischen
Oberflächenbefestigungen sowie mit den historischen
Gartengestaltungselementen wie Brunnen und Skulpturen aus Natur- oder
Kunststein),
die das äußere Erscheinungsbild des Vorstadtbereichs
prägende Substanz mit den baulichen Strukturen, vorhandenen
Karreebildungen und den Resten der gärtnerischen Anlagen, die historischen
Fassadendetails, historisch authentischen Dachformen und -deckungsmaterialien
und die noch vorhandenen originalen Treppenhausanlagen, die sich in der
Außenstruktur eines Gebäudes abzeichnen,
die vorhandenen umschließenden unter § 1 Abs. 1 benannten
Straßenzüge sowie die das Gebiet querenden Straßen
(Brentanoweg, Gregor-Mendel-Straße, Tieck-, Schlegel- und
Weinbergstraße) mit den noch vorhandenen historischen Pflasterungen,
Gehweg- und Zaunanlagen, historischen Steinsetzungen auf und außerhalb
der Grundstücke.
(2) Der historische Siedlungsgrundriss sowie das Erscheinungsbild werden
geprägt durch
die weitgehend für Potsdam typische Vorstadtbebauung mit
traufständigen klassizistischen und gründerzeitlichen
Bürgerhäusern, Villen und Landhäusern, Zwerchgiebel- und
Turmvillen (insbesondere aus der Mitte des 19. Jahrhunderts für
Angehörige des Militärs und des Hofes), die großzügige
Parzellierung des ehemals ländlichen Gebietes mit zum Teil gut erhaltenen
Remisen-, Vorgarten-, Hausgarten- oder Parkanlagen (mit Exedren und Brunnen)
nach den ursprünglichen landschaftlichen und hydrologischen Gegebenheiten,
die traufständigen, abgewalmten Siedlungshäuser aus den 20er
Jahren des 20. Jahrhunderts mit Zwischenmauern und den sogenannten
Parkbändern (Voltaireweg, Parkstraße, Schlegelstraße,
Gregor-Mendel-Straße), die sich besonders in das umgebende
Großgrün einpassen,
den Verlauf der straßenraumbildenden Fluchtlinien, die Einfahrten
sowie durch die kunstvollen Vorgarten-Zaunanlagen mit der entsprechenden
Staffelung nach der topografischen Lage (insbesondere Gregor-Mendel- und
Weinbergstraße),
die terrassierte Bebauung und Geländemodellierung im Bereich des
ehemaligen Mühlenberges,
die Kasernenbebauung (dominierendes selbständig geschütztes
Denkmal) im nordöstlichen Denkmalbereich sowie die städtebaulich
intakte Struktur der klassizistischen, großräumigen Villenbebauung
(Einzelhausstellung beziehungsweise beginnende städtische Reihung von
Mehrfamilienwohnhäusern zur Gründerzeit mit klassizistischen, aber
auch anderen historisierenden Details mit Betonung der Eckbebauung oder in
symmetrischer Anordnung), die Maßstäblichkeit der Bebauung mit den
betonten Hauptgebäuden und den zurückgesetzten Remisen sowie die
teilweise noch vorhandene gesonderte Erschließung für die
Dienstboten,
die überwiegend flach geneigten Satteldächer und flachen
Übergiebelungen der Risalite, die Attikageschosse und die Altananbauten,
die noch überall nachzuweisende handwerkliche und künstlerische
Fertigkeit der Potsdamer Bauhandwerksmeister sowie die architektonischen
Hinweise auf die Schinkel- und Persiusschule, insbesondere bei den
straßenseitigen Schaufassaden,
die nahezu vollständige Bausubstanz aus der zweiten Hälfte des
19. Jahrhunderts,
die große Anzahl von Sichtbezügen, die sich innerhalb der
Jägervorstadt sowie nach und von außen ergeben, insbesondere die
Ausblicke aus dem Schlosspark Sanssouci auf die gegenüberliegende Bebauung
im Bereich der Schopenhauerstraße (Staffagewirkung) sowie die durch die
Höhensituation am ehemaligen Mühlen- und Weinberg vermittelten
Sichtbeziehungen auf die bürgerlichen Bauten am Hang und entgegengesetzt
von Hanggrundstücken auf das Stadtgebiet und den Schlosspark Sanssouci.