Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Verordnung über das Naturschutzgebiet „Naturentwicklungsgebiet Redernswalde“
VO-ID212288§ 1 Erklärung zum Schutzgebiet
Die in § 2 näher bezeichnete Fläche im Landkreis Barnim wird
als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet trägt die
Bezeichnung „Naturentwicklungsgebiet Redernswalde“.